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Fünf Männer in Anzügen stehen vor einem KVV-Plakat. Zwei schütteln Hände. Sie halten Urkunden mit dem Wappen Baden-Württembergs in den Händen.
Fünf Männer in Anzügen stehen vor einem KVV-Plakat. Zwei schütteln Hände. Sie halten Urkunden mit dem Wappen Baden-Württembergs in den Händen.
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Baden-Württemberg schafft Maskenpflicht im ÖPNV zum 31. Januar ab

Ab dem 31. Januar müssen Fahrgäste im ÖPNV in Baden-Württemberg nicht mehr Mund und Nase mit einer Maske bedecken. Die Landesregierung schafft die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ab und passt die Corona-Landesverordnung entsprechend an.

Das Land Baden-Württemberg schafft die Maskenpflicht in Bus und Bahn ab: Ab Dienstag, 31. Januar 2023, müssen Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr keine Maske mehr tragen. Die Corona-Landesverordnung wurde entsprechend angepasst. Damit folgt die Landesregierung der Linie vieler anderer Bundesländer, die die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr aufgrund der aktuellen Infektionslage ebenfalls abschaffen bzw. diesen Schritt in den letzten Tagen bereits vollzogen haben.

Die neue Regelung gilt somit auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV). Fahrgäste, die im KVV-Verbundgebiet linksrheinisch unterwegs sind, beispielsweise in den Stadtbahnlinien S5 und S51, müssen in diesem Teil des Verbundgebietes indes noch bis Donnerstag, 2. Februar, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dann fällt auch im Bundesland Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht im ÖPNV weg.

Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe und die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft werden nach dem 31. Januar damit beginnen, die bisherigen Hinweise zur Maskenpflicht an den Tram- und Stadtbahnen sukzessive zu entfernen. Dies wird allerdings einige Tage in Anspruch nehmen.