Einfach gesagt.
Damit unsere Website so uneingeschränkt wie möglich genutzt werden kann, stellen wir einige Texte auch in Leicher Sprache zur Verfügung.
Inhalt von vbk.info
Willkommen auf der Internet-Seite der Verkehrs-Betriebe Karlsruhe.
Die Abkürzung ist V·B·K.
Wir sind wichtig für alle, die in Karlsruhe und Umgebung unterwegs sind.
Wir stellen hier unsere Angebote und Dienste vor.
Wir haben ein dichtes Netz von Stadtbahnlinien.
Die Bahnen verbinden die Innenstadt mit den Stadtteilen und Vor-Orten.
Sie sind wichtig für den gesamten Verkehr in der Region.
Sie sind zuverlässig und umweltfreundlich.
Stadtbahnlinien sind eine bequeme Transportmöglichkeit.
Zusätzlich haben wir ein großes Netz an Buslinien.
Die Busse fahren auch dort, wo Stadtbahnlinien nicht fahren.
Sie sind Verbindungen zu Wohngebieten und Gewerbegebieten.
Mit unseren Bussen erreicht man auch Einrichtungen für alle wie:
- Schulen
- Kranken-Häuser
- Sport-Stadien.
Die V B K arbeiten immer an Verbesserungen:
Wir passen uns den Interessen der Fahrgäste an.
Dafür verbessern wir die Fahrpläne.
Und wir verkürzen die Wartezeiten.
Und wir kümmern uns um gute Anschlüsse beim Umsteigen zwischen Bus und Bahn.
Schlossgartenbahn
Das ist eine beliebte Klein-Bahn.
Sie fährt nur zu bestimmten Zeiten im Schlossgarten.
Sie fährt durch den Park rund um das Schloss Karlsruhe.
Eine Fahrt mit der Schlossgartenbahn ist ein besonderes Erlebnis für:
- Familien
- Touristen
- Eisenbahn-Liebhaber.
Turmbergbahn
Das ist eine alte Stand-Seil-Bahn.
Sie verbindet den Stadtteil Durlach mit dem Turmberg.
Mit der Bahn kommt man schnell und bequem auf den Turmberg.
Unterwegs hat man einen schönen Blick über Karlsruhe.
Dieses Erlebnis bleibt noch lange in Erinnerung.
Hinweis:
Seit Dezember 2024 ist die Turmbergbahn wegen Bau-Arbeiten geschlossen.
Die Wagen werden um-baut und barriere-frei gemacht.
Die Bau-Arbeiten werden einige Jahre dauern.
Das große Angebot der V B K sorgt dafür:
Man kann in Karlsruhe gut unterwegs sein.
Das macht das Leben in der Stadt und in der Region angenehm.
Navigation der Website von vbk.info
Willkommen auf der Internet-Seite der Verkehrs-Betriebe Karlsruhe.
Die Abkürzung ist V·B·K.
Mit diesem Video erklären wir Ihnen die Internet-Seite.
Wir zeigen Ihnen:
- So kommen Sie zu den wichtigsten Inhalten.
- So können Sie sich hier informieren.
Links oben sehen Sie das Zeichen der Verkehrs-Betriebe Karlsruhe.
Sie kommen immer wieder zur Startseite zurück:
Wenn Sie auf dieses Zeichen klicken.
Oben rechts finden Sie verschiedene Links.
Wenn Sie darauf klicken:
Dann können Sie die Internet-Seite verändern.
Oder Sie kommen zu bestimmten Funktionen.
Als erstes sehen Sie ein Zeichen mit einem Menschen.
Dieses Zeichen steht für Barrierefreiheit.
Wenn Sie auf dieses Zeichen klicken:
Dann können Sie das Aussehen von der Internet-Seite verändern.
Zum Beispiel:
- Schriftgröße.
- Helligkeit
- Schärfe.
Dort finden Sie auch Links zu:
- Texten in Leichter Sprache
- Videos in Deutscher Gebärden-Sprache.
In der oberen Leiste ist auch ein Zeichen mit einem Telefon.
Wenn Sie auf dieses Zeichen klicken:
Dann sehen Sie alle Kontaktdaten.
Am Ende der oberen Leiste ist das Zeichen mit der Lupe.
Wenn Sie auf dieses Zeichen klicken:
Dann können Sie die Internet-Seite nach bestimmten Themen durchsuchen.
Unter der oberen Leiste finden Sie die wichtigsten Themen-Bereiche:
- Service
- Karriere
- Fahrzeuge
- Unternehmen
- Fahrplan
- Schnellauskunft
Hier finden Sie alle Info-Angebote und Hilfe-Angebote der V B K.
Hier finden Sie Infos zu Stellenangeboten und Ausbildungsmöglichkeiten.
Hier finden Sie Infos zu unseren Fahrzeugen.
Hier können Sie sich über die V B K informieren.
Hier finden Sie die Fahrpläne für alle Bahnen.
Wenn Sie auf die Schaltfläche Schnellauskunft klicken:
Dann öffnen sich mehrere Felder.
Sie können eine Abfahrt-Station und eine Ziel-Station eingeben.
Sie können eine Uhrzeit eingeben.
Wenn Sie dann auf Suchen klicken:
Dann sehen Sie, welche Busse und Bahnen Sie vom Start ans Ziel bringen.
Und wie lange die Fahrt dauert.
Im Bereich Karriere finden Sie unsere Stellenangebote.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Auf der Startseite finden Sie:
- Aktuelle Infos
- Verkehrsnachrichten
- Neuigkeiten
Ganz unten auf der Internet-Seite ist die Fußzeile.
Dort finden Sie Infos zu den Bereichen Service und Karriere.
Hier sind auch rechtliche Hinweise wie zum Beispiel:
- Impressum
- Datenschutzerklärung
- Erklärung zur Barrierefreiheit
- Informationspflichten
- Gender-Hinweis
Darin steht, wer für die Seite verantwortlich ist.
Darin erklären wir:
So beachten wir in unserer Sprache die Geschlechter der Menschen.
Rechts daneben finden Sie die Kontaktmöglichkeiten bei der V B K.
Dort sehen Sie auch:
In diesen sozialen Netzwerken ist die V B K vertreten.
Dazu gehören:
- X
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Internet-Seite.
Wir hoffen:
Sie finden alle Infos, die Sie suchen.
Erklärung zur Barrierefreiheit der Website von vbk.info
Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH beachtet die Regeln aus diesen Rechtstexten:
- Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung.
- Paragraf 10 vom Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
- vbk.info
Die Abkürzung ist B·I·T·V 2.0.
Die Abkürzung ist L-B·G·G.
Darin steht:
Internet-Seiten sollen barrierefrei sein.
Internet-Seiten sollen immer weiter verbessert werden:
Damit die Barrierefreiheit besser wird.
Der Verkehrs-Verbund gibt sich Mühe:
Damit die Regeln zur Barrierefreiheit beachtet werden.
Das ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Sie ist nur gültig für diese Website:
So wird die Barrierefreiheit im Moment beachtet
Diese Internet-Seite ist nur teilweise barrierefrei.
Es werden nicht alle Regeln aus Paragraf 10 vom L-BGG beachtet.
Weiter unten steht:
Diese Regeln zur Barrierefreiheit werden noch nicht beachtet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Auf unserer Website kannst du dich darüber informieren:
Diese Inhalte sind noch nicht barrierefrei.
Diese Infos stehen unter der Überschrift Erklärung zur Barrierefreiheit.
Wir arbeiten weiter an der Barrierefreiheit.
Wir wollen die Website schnell komplett barrierefrei machen.
Rückmeldung und Kontaktdaten
Wenn du Fehler oder Mängel bei der Barrierefreiheit entdeckst:
Dann kannst du uns darüber informieren.
Wir freuen uns auf Hinweise und Rückmeldungen zu diesen Internet-Seiten:
Das sind unsere Kontaktdaten:
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Abteilung Marketing
Tullastraße 71
76131 Karlsruhe
E-Mail: info[at]kvv.karlsruhe.de
Telefon: 0721 6107-5885
Du kannst uns auch über die Website eine Nachricht schicken.
Unter Kontakt kannst du in ein Text-Feld hineinschreiben.
Recht auf Barrierefreiheit bekommen
Man kann sich beschweren:
Wenn Regeln zur Barrierefreiheit beachtet werden.
Melde dich bei der Abteilung Marketing vom Karlsruher Verkehrs-Verbund:
Wenn die Regeln aus Paragraf 10 vom L-BGG auf dieser Website nicht beachtet werden.
Die Kontaktdaten findest du unter Nummer 4 von dieser Erklärung.
Innerhalb von einer bestimmten Zeit musst du eine Antwort auf deine Frage oder deine Rückmeldung bekommen.
Die Regeln für diese Frist stehen in diesem Rechts-Text:
§ 8 Satz 1 L-B·G·G -D·V·O.
Wenn du in dieser Zeit keine Antwort bekommen hast:
Dann melde dich bitte bei der Beauftragten der Landes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Oder bei der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von der Stadt oder von der Gemeinde oder vom Land-Kreis.
Eine Beschreibung von deinen Rechten findest du in diesen Rechtstexten:
§ 14 Absatz 2 L-BGG
§ 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG.
Kontaktdaten der Beauftragten der Landes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:
Landes-Behinderten-Beauftragte Nora Welsch.
Geschäftsstelle der Landes-Behinderten-Beauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: Poststelle[at]bfbmb.bwl.de
Telefon: 0711 279-3360
Die Kontaktdaten der zuständigen Beauftragten oder des zuständigen Beauftragten in deiner Stadt oder deiner Gemeinde oder deinem Landkreis findest du auf der Website von deinem Wohnort.
Vereine und Gruppen können auch gemeinsam ihre Rechte einklagen.
Das nennt man Verbands-Klage-Recht.
Diese Möglichkeit gibt es:
Wenn die Barriere-Freiheit auf dieser Website nicht beachtet wird.
Die Regeln dafür stehen in diesem Rechts-Text:
§ 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG.