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Zwei junge Menschen laufen auf dem Karlsruher Marktplatz.
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Investition in eine klimafreundliche Verkehrswende

Förderung für die Anschaffung neuer Trambahnen: Landes-Verkehrsminister Winfried Hermann (Mitte) übergibt Prof. Dr. Alexander Pischon (links) und Christian Höglmeier (rechts) von der VBK-Geschäftsführung den Zuwendungsbescheid über 101 Millionen Euro.

Investition in eine klimafreundliche Verkehrswende: Mit 101 Millionen Euro fördert das Land Baden-Württemberg die Anschaffung neuer Trambahnen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe. Im Betriebshof West überreichte Landes-Verkehrsminister Winfried Hermann am Dienstag, 14. Mai, den Zuwendungsbescheid an die VBK-Geschäftsführer Prof. Dr. Alexander Pischon und Christian Höglmeier. „Die Verkehrswende hin zu einer klimaschonenden Mobilität braucht ein attraktives ÖPNV-Angebot in den Kommunen des Landes mit modernen Stadt- und Straßenbahnen. Damit entsteht ein wichtiger Anreiz, um vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Insofern sind die Landesmittel in dreistelliger Millionenhöhe für die Förderung von Schienenfahrzeugen eine gute Investition in Klimaschutz und nachhaltige Mobilität“, betonte Hermann bei der Übergabe der Fördermittel-Zusage.

VBK modernsieren ihre Fahrzeugflotte

Insgesamt 73 neue Bahnen werden die VBK in den kommenden Jahren beschaffen. Die 101 Millionen Euro des Landes decken dabei zwischen 30 und 40 Prozent der Kosten für die neuen Fahrzeuge: „Unsere zahlreichen Tram-Bahnen sind das sichtbare Aushängeschild der VBK im gesamten Stadtgebiet. Um unseren ÖPNV hier in Karlsruhe fit für die Zukunft zu machen, dürfen wir nicht beim Status quo verharren. Wir sind dem Land sehr dankbar dafür, dass durch die heutige Förderzusage in Zukunft eine große Zahl an Fahrzeugen ersetzt werden kann. Von dieser Modernisierung werden jedes Jahr Millionen von Fahrgästen profitieren“, machte VBK-Geschäftsführer Prof. Dr. Alexander Pischon bei der Übergabe des Zuwendungsbescheids deutlich.

Weitere Infos:
Pressemitteilung des Landes-Verkehrsministeriums zur Übergabe des Zuwendungsbescheids