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Fünf Männer in Anzügen stehen vor einem KVV-Plakat. Zwei schütteln Hände. Sie halten Urkunden mit dem Wappen Baden-Württembergs in den Händen.
Fünf Männer in Anzügen stehen vor einem KVV-Plakat. Zwei schütteln Hände. Sie halten Urkunden mit dem Wappen Baden-Württembergs in den Händen.

Meldungen

Schlossgartenbahn dreht ab 10. Juli wieder ihre Runden

Es geht wieder los: Am 10. Juli kehrt die Schlossgartenbahn aus ihrer pandemiebedingten Zwangspause zurück und nimmt wieder den Betrieb auf.

Die Karlsruher Schlossgartenbahn nimmt am Samstag, 10. Juli, ihren Betrieb wieder auf. Die Schlossgartenbahn-Saison dauert in diesem Jahr bis zum Sonntag, 7. November – dem letzten Wochenende der baden-württembergischen Herbstferien.

Abweichend von den Vorjahren gelten bis auf weiteres folgende Betriebszeiten: Samstags kann die Schlossgartenbahn von 13 Uhr bis 19 Uhr genutzt werden (letzte Fahrt: 18.30 Uhr), sonn- und feiertags fährt die Bahn von 11 Uhr bis 19 Uhr (letzte Fahrt: 18.30 Uhr).

Sonderfahrten können nach telefonischer Anmeldung unter 0721 6107 5885 an allen Betriebstagen nur vor/nach den Betriebszeiten durchgeführt werden. Bei schlechtem Wetter findet kein Fahrbetrieb statt.

Fahrpreise Schlossgartenbahn:

bei Regelbetrieb (einfache Fahrt)

  • Erwachsene: 2,90 €
  • Kinder 2 bis 14 Jahre: 1,80 €
  • Familienkarte max. 2 Erwachsene und 2 zahlungspflichtige Kinder: 5,50 €
  • (Bei Familien: 2 Erwachsene und alle Kinder bis einschließlich 14 Jahre)
  • Schulklassen pauschal (max. 30 Personen): 16,50 €

bei Dampfbetrieb (einfache Fahrt)

  • Erwachsene: 4,50 €
  • Kinder: 2 bis 14 Jahre 3,40 €
  • Familienkarte max. 2 Erwachsene und 2 zahlungspflichtige Kinder: 9,80 €
  • (Bei Familien: 2 Erwachsene und alle Kinder bis einschließlich 14 Jahre)  

Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:

KVV-Fahrkarten und Schwerbehindertenausweise werden nicht anerkannt. Zudem werden im Jahr 2021 keine Saisonkarten verkauft.

Wichtige Informationen zum Hygienekonzept:

Zum Schutz der Mitarbeitenden und Fahrgäste vor einer Ansteckung durch das Virus SARS-CoV-2 gelten folgende Regelungen:

  • Die Fahrgäste müssen nicht nachweislich geimpft, genesen oder getestet sein.
  • Am Bahnhof der Schlossgartenbahn wurde für die Fahrgäste ein Leitsystem eingerichtet, um das sichere Einhalten der erforderlichen Abstände beim Anstehen an der Kasse zu gewährleisten.
  • Im Kassen- und Bahnhofsbereich sowie während der Fahrt ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
  • Im Kassenbereich wurde ein automatischer Desinfektionsspender angebracht.
  • In den Wagen der Schlossgartenbahn wird nur jedes zweite Abteil besetzt.
  • Pro Abteil dürfen nur Fahrgäste aus zwei sich bekannten haushalten befördert werden.
  • Es findet gemäß der baden-württembergischen Corona-Verordnung eine Datenerfassung der Fahrgäste statt.