Seit dem 27. April vergangenen Jahres gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maskenpflicht. Auf ihrem jüngsten Corona-Gipfel am 19. Januar haben sich Bund und Länder unter anderem auf eine Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr verständigt. Zukünftig müssen im ÖPNV medizinische Masken (OP-, FFP2-, KN95- oder N95-Masken) als Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die neue Regelung tritt am Montag, 25. Januar, in Kraft.