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Bund und Länder weiten Maskenpflicht im ÖPNV aus

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder eine Ausweitung der Maskenpflicht beschlossen. Künftig müssen im ÖPNV Mund und Nase mit medizinischen Masken bedeckt werden.

Seit dem 27. April vergangenen Jahres gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maskenpflicht. Auf ihrem jüngsten Corona-Gipfel am 19. Januar haben sich Bund und Länder unter anderem auf eine Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr verständigt. Zukünftig müssen im ÖPNV medizinische Masken (OP-, FFP2-, KN95- oder N95-Masken) als Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die neue Regelung tritt am Montag, 25. Januar, in Kraft.